Altersvorsorge: Schwere Erkrankung während der Rente? Das sollten Sie beachten

Gesundheitliche Probleme im Alter können alle Pläne für den Ruhestand durcheinanderbringen. Immerhin könnten Betroffene Unterstützung durch eine höhere Rente bekommen.

Gesundheitliche Probleme im Alter können alle Pläne für den Ruhestand durcheinanderbringen. Immerhin könnten Betroffene Unterstützung durch eine höhere Rente bekommen.

Im Ruhestand möchten die meisten Menschen endlich das Leben genießen, vielleicht reisen, vielleicht neue Hobbys beginnen. Doch manchmal kommt es anders: Eine Erkrankung kann Pläne von heute auf morgen über den Haufen werfen. Und sie kann möglicherweise auch die Voraussetzungen für die Rente verändern.

Das ist wichtig, denn wer nicht mehr alles im Alltag allein bewältigen kann, braucht gegebenenfalls finanzielle Unterstützung. Wer aufgrund einer Erkrankung als schwerbehindert anerkannt wird, kann unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben. Das gilt grundsätzlich sogar dann, wenn bereits eine andere Altersrente beantragt oder bewilligt wurde.

Welche Rente bringt im Krankheitsfall Vorteile?

Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt, können Versicherte die Altersrente für schwerbehinderte Menschen jederzeit beantragen, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend sind dabei insbesondere der Grad der Behinderung und die Versicherungszeit.

Ein möglicher Fall: Die Voraussetzungen für die normale Altersrente sind bereits erfüllt, während die Anerkennung der Schwerbehinderung noch aussteht. Dann kann zunächst die Altersrente gezahlt werden. Wird später bestätigt, dass die Schwerbehinderung bereits zum Rentenbeginn bestand, wird die Rente entsprechend neu berechnet.

„Bei parallelen Rentenansprüchen wird grundsätzlich immer die höhere Altersrente gezahlt, das ist regelmäßig die Altersrente für schwerbehinderte Menschen“, erklärt die DRV-Sprecherin.

Für Betroffene eine Unterstützung

Allerdings reicht eine Erkrankung allein nicht aus. Als schwerbehindert gilt nach Angaben der DRV, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, stellt das zuständige Versorgungsamt fest. Als Nachweis kann beispielsweise ein Schwerbehindertenausweis dienen. Für die Altersrente müssen neben der Schwerbehinderung weitere Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört eine Versicherungsdauer von 35 Jahren.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist für Menschen mit Schwerbehinderung ein Rentenbeginn bereits mit 63 Jahren möglich. Wer bereits im Ruhestand ist und später schwerbehindert wird, sollte deshalb prüfen lassen, ob eine rückwirkende Anerkennung Auswirkungen auf die eigene Rente hat.

Dieser Artikel ist eine Übernahme des Stern, der wie Capital zu RTL Deutschland gehört. Auf Capital.de wird er sechs Monate hier aufrufbar sein. Danach finden Sie ihn auf www.stern.de.

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