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Rentenreform: Was auf Minijobber zukommt

Die Vorschläge zur großen Rentenreform sind da. Einer davon: die Abschaffung von Minijobs. Was das genau heißt und für Betroffene bedeutet.

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Die Vorschläge zur großen Rentenreform sind da. Einer davon: die Abschaffung von Minijobs. Was das genau heißt und für Betroffene bedeutet.

Die Alterssicherungskommission hat ihre Vorschläge für die geplante Rentenreform vorgelegt. Die 33 Empfehlungen der Experten haben ein Hauptziel: Das deutsche Rentensystem soll finanzierbar bleiben. Dazu sollen große Themen wie Renteneintrittsalter, die Rente mit 63 und eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente angefasst werden.

Empfehlung 26 schlägt hingegen eine Detailreform bei Minijobs vor. Für den Laien liest sie sich kryptisch: „Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. (…)“

Einfach gesagt: Es wird zwei Änderungen geben, die Minijobs faktisch abschaffen. Zum einen werden Minijobs in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Aktuell gibt es die Möglichkeit, keine Rentenbeiträge vom Minijob-Lohn zu zahlen. Diese Opt-out-Möglichkeit soll weg fallen. Minijobber müssten dann 9,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens als Rentenbeitrag zahlen. Bei der aktuell geltenden Grenze von 603 Euro im Monat wären das 56,08 Euro.

Zum anderen haben Minijobs aktuell noch den genannten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus. Das heißt: Man muss keine Einkommensteuer und keine Beiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlen. Wird auch dieser Sonderstatus abgeschafft, müssten Minijobber in Zukunft 603 Euro zahlen:

  • 8,75 Prozent Krankenversicherung (Durchschnitt): 52,76 Euro
  • 2,4 Prozent Pflegeversicherung (Kinderlose): 14,47 Euro
  • 1,2 Prozent für Arbeitslosenversicherung: 7,24 Euro

Bei der Einkommensteuer gibt es eine Freigrenze von 12.348 Euro. Verdient man 12 Monate lang 603 Euro, macht das 7236 Euro. Einkommensteuer fällt deshalb nicht an. Die Änderung auf dem Gehaltszettel würde in Summe also 130,73 Euro betragen. Ob am Ende wirklich genauso gerechnet wird, steht aber noch nicht fest.

„Privilegien, die Minijobs derzeit haben, fallen weg“

„Im Grunde bedeutet der Vorschlag: Die Privilegien, die Minijobs derzeit haben, fallen weg“, sagt Peter Haan, Professor für empirische Wirtschaftsforschung an der FU Berlin und Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin. „Man würde dann auf das gesamte Einkommen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.“

Auch steuerlich gäbe es die bisherigen Vorteile nicht mehr. „Die Einkünfte aus Minijobs würden ganz normal in das zu versteuernde Einkommen einbezogen, und wenn sie über dem Grundfreibetrag liegen, müssen Einkommensteuern gezahlt werden.“

Der Vorschlag bedeute die Abschaffung von Minijobs, so Haan. „Das klingt dramatisch, kann im Einzelfall aber ein geringer Effekt sein. Wenn man unter dem Grundfreibetrag bleibt, fallen nur Sozialversicherungsbeiträge an.“

Der eigentliche „Kick“ der Abschaffung sei ein anderer. „Bei verheirateten Paaren mit Hauptverdiener und Zweitverdiener mit Minijob würde der durch das Ehegattensplitting hohe Steuersatz voll auf das kleine Einkommen des Zweitverdieners zuschlagen.“

Derzeit sei die Steuerbelastung für Minijobs in Kombination mit einem gut verdienenden Erstverdiener sehr gering. „Gerade deshalb beobachten wir so viele Frauen unter den Minijobbern. Wenn man diese Privilegien für Minijobs wegnähme, würde das einen sehr starken Anreiz schaffen, in reguläre Beschäftigung zu gehen und mehr Stunden zu arbeiten. Insofern halte ich die vorgeschlagenen Änderungen für richtig.“

Bedeutung für Arbeitsmarkt

Der Deutsche Hotellerie- und Gastronomieverband (Dehoga) kritisierte das Minijob-Aus als „Katastrophe“ für das Gastgewerbe. Es drohe die „vollständige Abschaffung eines für unsere Branche unverzichtbaren Beschäftigungsinstruments“, erklärte der Dehoga. Das sei ein „Frontalangriff auf die Flexibilität des Arbeitsmarkts“ und auf die „Beschäftigungsfähigkeit“ der Branche.

Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnte die Empfehlung ab. Laut Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sei die Abschaffung von Minijobs aus seiner Sicht ein Fehler. „Minijobs verdrängen keine Vollzeitstellen, sondern aktivieren Arbeitspotential“, so Dulger.

DIW-Experte Haan schätzt die Folgen für den Arbeitsmarkt hingegen positiv ein. „Auf der einen Seite steigen die Anreize, mehr Stunden zu arbeiten, statt nur in einem kleinen Minijob tätig zu sein. Arbeitgeber werden sicher Probleme sehen. Gerade Branchen wie das Gastgewerbe, die stark auf Minijobs setzen.“ Diese Bereiche profitierten massiv von den bisherigen Subventionen. Es könne sein, dass durch die Reform tatsächlich einige Kneipen mehr schließen müssen.

„Es kann aber ebenso sein, dass Unternehmen höhere Löhne zahlen und im Zweifel die Preise entsprechend steigen. Ich glaube aber nicht, dass alle betroffenen Betriebe dadurch bankrottgehen. Vielmehr halte ich es für richtig, diese Subventionen abzubauen, die verteilungspolitisch nicht zielgenau sind. Insgesamt erwarte ich deutlich positive Effekte, wenn man den Sonderstatus abschafft, da das Arbeitsangebot steigt.“

Quellen:Bundesministerium für Arbeit und Soziales, DIW Berlin

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