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Der in Berlin geborene Abdul Ballout gilt nach Angaben der Berliner Justiz als mutmaßlicher Amokfahrer, der als mutmaßlicher IS-Sympathisant Besucher des Christopher Street Day (CSD) in Berlin gezielt mit einem Kleinlieferwagen attackiert haben soll. Der Deutsch-Libanese, der am Sonntag von SEK-Kräften in Berlin-Spandau erschossen wurde, war zuvor demnach vom Berliner Landeskriminalamt (LKA) engmaschig überwacht worden, unter anderem mit einer auf seine Haustür gerichteten Kamera. Laut Medien galt „sein Risikopotenzial als ‚hoch'“, wie Recherchen der Süddeutschen Zeitung (SZ), des NDR und des WDR ergaben. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) leben in Deutschland „derzeit 410 islamistische Gefährder“.
Die Amokfahrt des 21-jährigen Abdul Ballout, der am vergangenen Samstagabend mit einem Transporter durch den Tiergarten in eine Menschenmenge fuhr, wobei eine Polin getötet und 29 Menschen teils lebensgefährlich verletzt wurden, entwickelt sich in der Hauptstadt zum Politikum.
Zu Wochenbeginn wurde laut Medienrecherchen bekannt, dass der mutmaßliche Attentäter „noch eine Stunde vor dem Anschlag auf den CSD von den Sicherheitsbehörden überwacht wurde“, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet (Bezahlschranke).
So soll eine installierte Kamera des LKA Berlin gegenüber dem Hauseingang von Ballouts Wohnung im Bezirk Schöneberg aufgezeichnet haben, wie er laut SZ-Informationen „am Samstagabend um 20:58 Uhr das Haus verließ“. Rund eine Stunde später gingen erste Meldungen über die verheerenden Ereignisse beim CSD ein. Ballout wurde demnach an diesem Abend nicht weiter von Zivilkräften verfolgt.
Weiter heißt es zusammenfassend zu dem nun kritisierten Agieren der verantwortlichen Berliner Behörden:
„Die Sicherheitsbehörden hatten Abdul B. demnach zwar bis kurz vor der Tat auf dem Schirm, sein Verhalten nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft Mitte Mai soll jedoch nicht darauf hingedeutet haben, dass er unmittelbar einen Anschlag plante.“
Der 21-Jährige war dabei nicht nur als Gefährder, sondern laut Medienrecherchen auch als „Hochrisikoperson“ eingestuft worden. Dennoch befand sich Ballout auf freiem Fuß. Er war zuvor mehrfach vorbestraft worden und hatte im Jahr 2025 versucht, sich in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Nach seiner Festnahme an der Grenze und mehrmonatiger Untersuchungshaft im Libanon wurde er schließlich nach Berlin überführt.
Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten verurteilte Ballout am 12. Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Das Gericht ordnete jedoch eine sogenannte Vorbewährung an. Die Entscheidung darüber, ob die Jugendstrafe später zur Bewährung ausgesetzt wird, wurde für bis zu sechs Monate zurückgestellt. Ballout wurde daraufhin vor wenigen Wochen vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen. Dazu heißt es im Artikel der SZ:
„Das Gericht hat die von November [2025] bis Mai, also bereits sechs Monate andauernde, Untersuchungshaft von B. allerdings beendet, weil B. im Rahmen einer sogenannten ‚Vorbewährung‘ – unter anderem unter der Auflage, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen – die Chance bekommen sollte, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt würde.“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärte am Montagabend nach Bekanntwerden der Details zu Ballout gegenüber den ARD-Tagesthemen, dass es nun „neue Regeln“ brauche, damit sogenannte Gefährder „nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen“. Eine „Präventivhaft für Gefährder“ sei aus Sicht des CSU-Ministers nun „zwingend notwendig“.
Da der Hauptverdächtige bei dem Polizeieinsatz getötet wurde, wird gegen ihn kein Strafverfahren mehr geführt. Die Ermittlungen dienen nun „insbesondere der vollständigen Aufklärung der Tat“. Dabei werde insbesondere geprüft, ob Ballout Mittäter oder Unterstützer hatte.
Zur Causa Ballout erklärte Dobrindt weiter, „es wäre sinnvoll gewesen, ihn in Haft zu nehmen“. Die Überwachungsmaßnahmen, die stattgefunden hätten, „haben nicht ausgereicht“. Der Bundesinnenminister plädierte zudem für eine „Einschränkung der Bewegungsfreiheit“ und nannte unter anderem „Fußfesseln als Möglichkeit“. Abschließend erklärte Dobrindt: „Eine Präventivhaft für Gefährder ist aus meiner Sicht zwingend notwendig.“
Noch in der ersten Maihälfte, also vor Ballouts Entlassung aus der Untersuchungshaft, soll es laut SZ-Informationen „eine kurzfristig einberufene Sitzung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) in Berlin unter anderem zum Fall B. gegeben haben“. Die zuständigen Beamten der Sicherheitsbehörden, also der Polizei und der Nachrichtendienste, seien dabei zu dem Schluss gekommen, „es bestünde ein erhebliches Risiko, dass Abdul B. erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen könnte“.
Ein Sprecher des Bundeskriminalamts (BKA) erklärte gegenüber dem SPD-nahen RedaktionsNetzwerk Deutschland, dass die dem Bundesinnenministerium unterstellte Behörde „derzeit 410 Menschen in Deutschland als islamistische Gefährder führt“. Zudem würden aktuell „65 rechts- und 17 linksextremistische Gefährder“ gelistet. Als Gefährder gelten dabei Menschen, „denen schwerwiegende Gewalttaten wie Anschläge zugetraut werden“.
Die Beratungsstelle Radikalisierung zur Islamismusprävention beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg registrierte laut dem RND-Artikel „in der ersten Hälfte dieses Jahres 165 Beratungsanfragen“. Ein Sprecher der Behörde erklärte dazu:
„Der Beratungsbedarf von Personen, die sich mit Fragen zu islamistischen Radikalisierungsformen an das bundesweite Angebot der Beratungsstelle wenden, bewegt sich damit weiterhin auf einem hohen Niveau – vergleichbar mit den Werten des Jahres 2023.“
Damals habe die Zahl der Beratungsanfragen im Gesamtjahr bei 374 gelegen.
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